Influencer & Creator
Produkte, Reisen und Geschenke: Sachzuwendungen bei Influencern
Warum „kostenlos bekommen“ steuerlich nicht automatisch kostenlos bedeutet.
Von Roland Elias · Steuerberater · Veröffentlicht am 24. September 2026
Die kurze Antwort
Worum es wirklich geht
Eine Kamera, eine Reise oder ein Paket mit Produkten kann Teil der Vergütung sein. Dann fehlt zwar der Zahlungseingang, wirtschaftlich wurde aber trotzdem eine Leistung ausgetauscht. Genau hier entstehen in der Praxis viele Lücken.
Praxis
Diese Punkte gehören auf den Tisch
- Vereinbarung und Gegenleistung jeder Kooperation dokumentieren.
- Wert der erhaltenen Leistung nachvollziehbar bestimmen.
- Unaufgeforderte Zusendungen von vereinbarten Werbeleistungen unterscheiden.
- Umsatzsteuerliche Folgen separat prüfen.
Einordnung
Mein Blick aus der Beratung
Entscheidend ist nicht das Wort „Geschenk“ im Begleitschreiben. Entscheidend ist, ob dafür ein Post, ein Video, eine Story oder eine andere Leistung erwartet wurde.
Häufige Fragen
FAQ zum Thema
Ist jedes zugeschickte Produkt automatisch steuerpflichtig?+
Nicht jede unaufgeforderte Zusendung ist wie eine vereinbarte Kooperation zu behandeln. Entscheidend ist, ob eine konkrete Gegenleistung erwartet oder erbracht wurde.
Wie lässt sich der Wert einer Sachleistung bestimmen?+
Ausgangspunkt ist regelmäßig ein nachvollziehbarer Marktwert. Eine unbelegte Schätzung reicht für eine belastbare Dokumentation nicht aus.
Weiterlesen
Mehr aus Influencer & Creator
Ab wann müssen Influencer Steuern zahlen?
Warum nicht die Followerzahl, sondern Tätigkeit, Einnahmen und Gewinnerzielungsabsicht zählen.
Was können Influencer von der Steuer absetzen?
Kamera, Kleidung, Reisen und Homeoffice ohne Wunschdenken einordnen.
YouTube-Einnahmen versteuern: AdSense, Sponsoring und Ausland
Mehrere Erlösquellen sauber trennen und grenzüberschreitende Leistungen erkennen.