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Influencer & Creator

Produkte, Reisen und Geschenke: Sachzuwendungen bei Influencern

Warum „kostenlos bekommen“ steuerlich nicht automatisch kostenlos bedeutet.

Von Roland Elias · Steuerberater · Veröffentlicht am 24. September 2026

Die kurze Antwort

Worum es wirklich geht

Eine Kamera, eine Reise oder ein Paket mit Produkten kann Teil der Vergütung sein. Dann fehlt zwar der Zahlungseingang, wirtschaftlich wurde aber trotzdem eine Leistung ausgetauscht. Genau hier entstehen in der Praxis viele Lücken.

Praxis

Diese Punkte gehören auf den Tisch

  • Vereinbarung und Gegenleistung jeder Kooperation dokumentieren.
  • Wert der erhaltenen Leistung nachvollziehbar bestimmen.
  • Unaufgeforderte Zusendungen von vereinbarten Werbeleistungen unterscheiden.
  • Umsatzsteuerliche Folgen separat prüfen.

Einordnung

Mein Blick aus der Beratung

Entscheidend ist nicht das Wort „Geschenk“ im Begleitschreiben. Entscheidend ist, ob dafür ein Post, ein Video, eine Story oder eine andere Leistung erwartet wurde.

Häufige Fragen

FAQ zum Thema

Ist jedes zugeschickte Produkt automatisch steuerpflichtig?+

Nicht jede unaufgeforderte Zusendung ist wie eine vereinbarte Kooperation zu behandeln. Entscheidend ist, ob eine konkrete Gegenleistung erwartet oder erbracht wurde.

Wie lässt sich der Wert einer Sachleistung bestimmen?+

Ausgangspunkt ist regelmäßig ein nachvollziehbarer Marktwert. Eine unbelegte Schätzung reicht für eine belastbare Dokumentation nicht aus.

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